Der Zuständigkeitsbereich des PP Westpfalz liegt im Südwesten von Rheinland-Pfalz und erstreckt sich vom Nordpfälzer Bergland über den Westrich bis hinunter in den Pfälzer Wald. Dazu gehören die kreisfreien Städte Kaiserslautern, Pirmasens und Zweibrücken ebenso wie die Landkreise Kaiserslautern, Kusel und Südwestpfalz sowie die Verbandsgemeinden Nordpfälzer Land und Winnweiler (Donnersbergkreis) und der südliche Teil der Verbandsgemeinde Nahe-Glan (Landkreis Bad Kreuznach).